Mit 3R-Systems können Sie Pflanzenkohle aus Biomassen emissionsfrei, dezentral und wartungsfrei 24/7 produzieren!
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Was macht Pflanzenkohle so besonders?

Es gibt kaum ein Produkt, das so viele positive Eigenschaften aufweisen kann. Das macht Pflanzenkohle zu einem echten Alleskönner. Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein:
Mit Pyrolyseumwandlung von biogenen Reststoffen zu Pflanzenkohle kann man:

Darum ist Pflanzenkohle so gut für das Klima

… denn wenn Biomasse stattdessen einfach verrottet oder verbrannt wird, gelangt der ganze Kohlenstoff, den die Pflanzen der Atmosphäre entzogen haben zusammen mit weiteren klimaschädlichen Gasen zurück in die Atmosphäre. 
Was wir jeden Fall verhindern möchten – denn wir haben ja bekannterweise schon viel zu viel CO2 in der Atmosphäre.

Auch bei der aus Umweltsicht beliebten Kompostierung entweicht ein Großteil des Kohlenstoffs der Pflanzen als CO2 zusammen mit anderen schädlichen Gasen wie Ammonniak und Schwefelwassersoff in die Atmosphäre. Ganz nebenbei reduziert sich das Volumen der Biomasse bei der Pyrolyse auf ca. 30%, das ist in vielen Produktionsprozessen ein echter Kostenfaktor.

Der Kohlenstoff in der Pflanzenkohle ist nämlich extrem stabil. Durch die Pyrolyse in stabile molekulare Strukturen umgewandelt, bleibt er im Prinzip solange stabil, wie die Pflanzenkohle selbst. Je nach Nutzungsart der Pflanzenkohle kann das theoretisch mehr als 1000 Jahre sein.  Und weil Pflanzenkohle sehr porös ist und eine sehr hohe Adsorptionsphähigkeit aufweist [  Pflanzenkohleaufbau ] werden immer mehr Nutzungsmöglichkeiten entwickelt, mit denen die langfristige Bindung des Kohlenstoffs als zertifizierbare Kohlenstoffsenke (Pyrogenic Carbon Capture and Storage – PyCCS) gewährleistet wird. Pflanzenkohle-Anwendungen

… denn die anderen 50% der Biomasse, die nicht zu Pflanzenkohle umgewandelt werden, erzeugen durch den Verbrennungsprozess Abwärme, die für Wärmenetze, Verarbeitungprozesse oder zur Stromproduktion zur Verfügung stehen.

Schon die Inkas wussten vor über 500 Jahren den Wert von Pflanzenkohle zu schätzen. Mit Terra Preta (Schwarze Erde) haben sie Pflanzenkohle zur Humus-Herstellung genutzt, um den im Grunde nährstoffarmen Boden im Amazonas fruchtbar zu machen. 
Auch wenn hiesige Böden in der Regel weniger stark profitieren, kann die Nutzung in der Landwirtschaft beachtlich sein. Eine Vielzahl aktueller Studien bestätigen eine Verbesserung der bodenmikrobiologischen Aktivität, Wassserverfügbarkeit für die Pflanzen und eine Reduktion der Nitratauswaschung. (Mehr Infos zur Bodenverbesserung)

Pflanzenkohle mit 3R-Systems

Mit 3R-Systems Pyrolyse-Technik  ist es heute möglich, Pflanzenkohle vollkommen emmissionsfrei aus fast allen pflanzlichen Biomassen herzustellen (sogar Klärschlamm oder Mikroalgen). Die Pflanzenkohle wird dabei durch thermochemische  Konversation der Biomassen bei stark reduziertem Sauerstoff mit Temperaturen zwischen 400°C und 1000°C erzeugt.
3R Systems Anlagen sind so konzipiert, dass sie besonders hohe Temperaturen und gleichbleibende Qualität gewährleisten. (Mehr Informationen zur Pflanzenkohle Pyrolyse mit 3R-Systems)

Pflanzenkohle kann je nach Ausgangsmaterial sehr unterschiedliche Qualität aufweisen. Entscheidend für eine C-Senken-Zertifizierung ist eine Pyrolysetechnik, die in der Lage ist, die vorgegebenen Schadstoffgrenzwerte zu gewährleisten, die Qualität der Pflanzenkohle, die Art/Herkunft der genutzten Biomasse und die Nutzung der Pflanzenkohle mit nachweisbar langfristiger Bindung des Kohlenstoffs.

3R-Systems setzt gemeinsam mit dem Fachverband für Pflanzenkohle auf die konsequenten Richtlinien des European Biochar Certificate (EBC)– ein freiwilliger Industriestandard in Europa, der mit einem Kontrollzertifikat nachhaltige Pflanzenkohle- Produktion nachweisbar garantiert und eine transparente Kontrolle ermöglicht.

Für 3R Systems Pflanzenkohle-Erzeugung ist ein C-Senken-Potential nach EBC zertifizierbar

Das Ziel einer C-Senken-Zertifizierung ist es, die Gesamtmenge an Kohlenstoff auf der auf der Erde zu erhöhen (in Biomasse, Böden, Gewässern, Sedimenten und dem Gestein  etc.) und damit die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu reduzieren. Die Zertifizierung soll sicherstellen, dass es sich bei den Ausgangsmaterialien für die Pflanzenkohleerzeugung um Reststoffe handelt oder im Referenzzeitraum der gesamte Kohlenstoffvorrat des “Systems”, aus dem die Biomasse entnommen wird, durch die Entnahme nicht sinkt. 

Wenn die so produzierte Pflanzenkohle in landwirtschaftliche Substrate wie Futter, Kompost, Gülle und Dünger oder in dauerhafte Materialien wie Beton, Harze oder Kunststoffe eingemischt wird, kann das C-Senken Potential in C-Senken Zertifikate konvertiert werden. Je nach Art/Qualität werden C-Senken-Zertifikate aktuell zwischen 75 und 150€ / t Kohlenstoff gehandelt.
Die genauen Methoden und Berechnungen finden Sie in den

Positivliste zulässiger Biomassen zur Herstellung von Pflanzenkohle mit EBC Zertifikat*

Landwirtschaft
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Biomasse von
landwirtschaftlichen Betrieben,
einschließlich
Reststoffen und
Biomassen, die
gezielt für die
Herstellung von Pflanzenkohle
angebaut werden.
Einjährige Energiepflanzen (z.B. Mais, Raps, Zuckerrüben, Sonnenblumen), die spezifisch für die energetische oder stoffliche Biomassenutzung angebaut wurden (NAWARO). Für EBC-AgroOrganic nur aus biologischem Anbau. Für C-Senken Zertifizierung muss die Menge der eingesetzten Düngemittel deklariert werden.
Mehrjährige Energiepflanzen (z.B. Miscanthus, durchwachsene Silphie, Wiesenschnitt), die spezifisch für die energetische oder stoffliche Biomassenutzung angebaut werden (NAWARO). Für EBC-AgroOrganic nur aus biologischem Anbau. Für C-Senken Zertifizierung muss die Menge der eingesetzten Düngemittel deklariert werden.
Holzige Biomasse aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) Für EBC-AgroOrganic nur aus biologischem Anbau. Für C-Senken Zertifizierung muss die Menge der eingesetzten Düngemittel deklariert werden.
Baum-, Reben- und Strauchschnitt Insbesondere auf Schwermetalle aus Pflanzenschutzspritzungen achten.
Ernterückstände wie Stroh, Kraut, Blätter, Spelzen, Strünke Insbesondere auf Schwermetalle aus Pflanzenschutzspritzungen achten.
Altstroh, und Getreidestaub Arbeitsschutz bei stark staubenden Biomassen beachten.
Gemüse Nur Rest- und Abfallstoffe, die nicht oder nicht mehr als Futtermittel verwendet werden können. Für EBC-AgroOrganic nur aus biologischem Anbau
Saatgut Dies betrifft nur verfallenes Saatgut. Für EBC-AgroBio nur Saatgut aus biologischem Anbau.
Forstwirtschaft und Holzverarbeitung
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Naturbelassene Rinde und Holz, unbehandelt oder mechanisch behandelt, aus forstwirtschaftlichen Betrieben, Sägewerken oder ähnlichen Betrieben. Rinde
Holzschäl- und Häckselgut, nur mechanisch behandeltes Holz (reines Feuerholz) Nur aus zertifiziertem, nachhaltigem Anbau. Zugelassen ist das FSC und das PEFC-Siegel, weitere auf Antrag.
Holz, Holzreste aus mechanischer Bearbeitung (Altholz A1) Nur aus zertifiziertem, nachhaltigem Anbau. Zugelassen ist das FSC und das PEFC-Siegel, weitere auf Antrag. Für EBC-Feed: nur aus definierten, gut dokumentierten Quellen, Biomasse aus kommunaler Sammlung nicht erlaubt.
Sägemehl, Sägespane, Holzwolle aus nicht-chemisch behandeltem Holz Für EBC-Agro, EBC-AgroBio und EBC-Feed nur aus naturbelassenem Holz
Landschaftspflege
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Reststoffe, die in Gemeinden, beim Unterhalt von Grundstücken, im GaLa- Bau und bei Naturschutzvereinen anfallen Laub Kein Straßenwischgut. Im Betriebshandbuch können besondere Maßnahmen zur Kontrolle des Laubs auf Verunreinigungen bestimmt werden.
Wurzelstöcke Der Erdanteil gilt als Zusatzstoff und darf nicht mehr als 10% der TS betragen.
Schnittgut aus Naturschutzpflege Für EBC-Feed: nur aus definierten, gut dokumentierten Quellen, Biomasse aus kommunaler Sammlung nicht erlaubt.
Landschaftspflegematerial allgemein Für EBC-Feed: nur aus definierten, gut dokumentierten Quellen, Biomasse aus kommunaler Sammlung sowie Stra enbegleitgrün nicht erlaubt.
Recycling-Wirtschaft
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Restbiomasse, organische Rückstände und Abfälle aus industriellen Prozessen ("definierte Quellen") oder aus der Sammlung/Trennung durch spezialisierte Recyclingunternehmen
Urbanes Grüngut Ohne Rüst- und sonstige Abfälle aus Biomasseverarbeitung
Altapier Für EBC-Agro nur Teilsortimente (Papier mit geringem mineralischem Füllstoffanteil und ohne Lacke) und mit geringen Fremdstoffanteil: Gesamtgehalt an synthetischen Beschichtungen, Lacken und Kunststoffverunreinigungen max. 1% (10% für EBC-ConsumerMaterials und EBC-BasicMaterials, bei Überschreitung der 1%-Grenze ist eine Einzelgenehmigung erforderlich), nähere Regelungen werden bei Bedarf im Betriebhandbuch getroffen.
Unbehandeltes Altholz, Sägespäne, Rinde, Holzwolle (Altholz Klasse A1)
Behandeltes Altholz (geleimt, gestrichen, beschichtet) ohne PVC oder Schwermetallanreicherung oder Holzschutzmittel (Altholz Klasse A2) Für EBC-Agro und EBC-Urban nur Teilsortimente aus definierten Quellen (z.B. reine Sperrholzabfälle) ohne Beschichtung und max. 1% synthetisches Bindemittel (Klebstoff). Synthetisches Bindemittel und Beschichtung dürfen in Summe 10% für EBC-ConsumerMaterials und EBC-BasicMaterials nicht überschreiten, bei berschreitung der 1%- Grenze ist eine Einzelgenehmigung erforderlich, nähere Regelungen werden bei Bedarf im Betriebhandbuch getroffen.
Behandeltes Altholz (geleimt, gestrichen, beschichtet) mit PVC-Anteilen und/oder Schwermetallanreicherung, ohne Holzschutzmittel (Altholz Klasse A3) Für EBC-Urban und EBC-ConsumerMaterials ist eine Einzelzulassung erforderlich. Synthetische Bindemittel, Beschichtungen und/oder Kunststoffverunreinigungen dürfen bei EBC-Urban 1% und bei EBCConsumerMaterials/EBC-BasicMaterials 10% nicht überschreiten, nähere Regelungen werden bei Bedarf im Betriebhandbuch getroffen und können insbesondere häufigere Analysen auf PCDD/F und Schwermetalle umfassen.
Altholz mit Holzschutzmitteln (Altholz Klasse A4) Für EBC-Urban und EBC-ConsumerMaterials ist eine Einzelzulassung erforderlich: Der Hersteller muss den vollst ndigen thermischen Abbau von Holzschutzmitteln durch die angewandten Pyrolysebedingungen nachweisen. Synthetische Bindemittel, Beschichtungen und/oder Kunststoffverunreinigungen dürfen bei EBC-Urban insgesamt 1% und bei EBC-ConsumerMaterials sowie EBC-BasicMaterials insgesamt 10% nicht überschreiten, nähere Regelungen werden bei Bedarf im Betriebhandbuch getroffen und können insbesondere häufigere Analysen auf PCDD/F und Schwermetalle umfassen.
Reststoffe aus industrielle Biomasseverarbeitung Jeder einzelne Reststoff muss von der EBC bewertet werden. Es muss eine Sondergenehmigung erteilt werden, welche die Zusatzstoffe, Verarbeitung und Kontrolle regelt. R-07-Ausgangsstoffe sind nur mit der unterzeichneten EBC-Prozessbewertung zugelassen.
Papierfaserschlamm Nur aus chemisch unbehandelten Holzfasern, eine Schadstoffanalyse des Papierfaserschlammes muss vorliegen
Küchen- und Kantinenabfälle
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Küchen- und Kantinenabfälle Küchen-, Kantinen und Restaurantrückstände Verunreinigung durch Plastik darf 1% nicht überschreiten (10% für EBCConsumerMaterials und EBC-BasicMaterials, Einzelgenehmigung erforderlich).
Nahrungs- und Genussmittelverarbeitung auf pflanzlicher Basis
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
aus Lebensmittelhandwerk und -industrie, dem Lebensmittelgroßhandel, Supermärkten, Convenience- Stores usw. Material aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen Der Erd- oder Sandanteil gilt als Zuschlagstoff und darf 10 % der TM nicht überschreiten.
Trester, Kerne, Schalen, Schrote oder Pressrückstände (z.B. von Ölmühlen, Treber)
Überlagerte Nahrungs-, Lebens- und Genussmittel Nur pflanzliche Lebensmittel. Die Verunreinigung durch Plastik darf 1% nicht überschreiten (10% für EBC-ConsumerMaterials und EBCBasicMaterials, Einzelgenehmigung erforderlich).
Fabrikationsrückstände aus der Herstellung von Nahrungsmittelkonserven nur rein pflanzliche Rückstände
Würzmittelrückstände
Rückstände aus der Kartoffel-, Mais- oder Reisstärkeherstellung
Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempen, Alkoholbrennereirückstände
Malztreber -keime und -staub aus der Bierproduktion Hopfentreber, Trub und Schlamm aus Brauereien
Trester, Weintrub, Schlamm aus der Weinbereitung
Tabak, Tabakstaub, -grus, -rippen, -schlamm
Tee- und Kaffeesatz
Früchte
Melasserückstände
Speisepilzsubstrate Die Anrechenbarkeit für EBC-C-Senken muss separat geprüft werden, Kohlenstoff aus Torf darf nicht angerechnet werden.
Rückstände aus der Verarbeitung von Kaffee (Silberhäutchen), Kakao (Pressrückstände) oder Tee
Bewirtschaftung von Gewässern
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Bewirtschaftung von Gewässern Rechengut, Schwemmgut, Abfischgut, Mähgut Die Verunreinigung durch Plastik darf 1% nicht überschreiten (10% für EBC-ConsumerMaterials und EBC-BasicMaterials, Einzelgenehmigung erforderlich).
Wasserpflanzen Für EBC-Futter: nur aus Aquakultur oder spezieller Sammlung von Wasserpflanzen, um Verunreinigungen streng zu vermeiden.
Textilindustrie
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Reststoffe aus der Textilverarbeitung Zellulose-, Baumwoll- und Pflanzenfasern Der Anteil an Kunstfasern darf maximal 1% (EBC-Material: 15%) betragen. Für AgroBio dürfen die Fasern nicht gefärbt oder anderweitig chemisch behandelt sein.
Fasern von Hanf, Sisal, etc.
Biogasanlagen
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Reststoffe aus Biogasproduktion Nicht tierische Gärreste Der Anteil an tierischem Ausgangsmaterial für die Biogasanlage muss weniger als 40% betragen. Die Verunreinigung des Gärrestes durch Kunststoffe darf 1% nicht überschreiten (10% für EBCConsumerMaterial und EBC-BasicMaterials, Einzelgenehmigung erforderlich). Für EBC-AgroBio dürfen nur Gärreste aus landwirtschaftlichen Biomassen oder für die EBC-AgroBio Produktion zugelassenen Biomassen verwendet werden.
Landwirtschaft
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Biomasse
von landwirt-
schaftlichen Betrieben,
einschließ-
lich Rest-
stoffen und
Biomassen, die gezielt
für die
Herstellung von Pflanzen-
kohle
angebaut werden.
Einjährige Energiepflanzen (z.B. Mais, Raps, Zuckerrüben, Sonnenblumen), die spezifisch für die energetische oder stoffliche Biomassenutzung angebaut wurden (NAWARO). Für EBC-AgroOrganic nur aus biologischem Anbau. Für C-Senken Zertifizierung muss die Menge der eingesetzten Düngemittel deklariert werden.
Mehrjährige Energiepflanzen (z.B. Miscanthus, durchwachsene Silphie, Wiesenschnitt), die spezifisch für die energetische oder stoffliche Biomassenutzung angebaut werden (NAWARO). Für EBC-AgroOrganic nur aus biologischem Anbau. Für C-Senken Zertifizierung muss die Menge der eingesetzten Düngemittel deklariert werden.
Holzige Biomasse aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) Für EBC-AgroOrganic nur aus biologischem Anbau. Für C-Senken Zertifizierung muss die Menge der eingesetzten Düngemittel deklariert werden.
Baum-, Reben- und Strauchschnitt Insbesondere auf Schwermetalle aus Pflanzenschutz-
spritzungen achten.
Ernterückstände wie Stroh, Kraut, Blätter, Spelzen, Strünke Insbesondere auf Schwermetalle aus Pflanzenschutz-
spritzungen achten.
Altstroh, und Getreidestaub Arbeitsschutz bei stark staubenden Biomassen beachten.
Gemüse Nur Rest- und Abfallstoffe, die nicht oder nicht mehr als Futtermittel verwendet werden können. Für EBC-AgroOrganic nur aus biologischem Anbau
Saatgut Dies betrifft nur verfallenes Saatgut. Für EBC-AgroBio nur Saatgut aus biologischem Anbau.
Forstwirtschaft und Holzverarbeitung
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Naturbelassene Rinde und Holz, unbehandelt oder mechanisch behandelt, aus forstwirtschaft-
lichen Betrieben, Sägewerken oder ähnlichen Betrieben
Rinde
Holzschäl- und Häckselgut, nur mechanisch behandeltes Holz (reines Feuerholz) Nur aus zertifiziertem, nachhaltigem Anbau. Zugelassen ist das FSC und das PEFC-Siegel, weitere auf Antrag.
Holz, Holzreste aus mechanischer Bearbeitung (Altholz A1) Nur aus zertifiziertem, nachhaltigem Anbau. Zugelassen ist das FSC und das PEFC-Siegel, weitere auf Antrag. Für EBC-Feed: nur aus definierten, gut dokumentierten Quellen, Biomasse aus kommunaler Sammlung nicht erlaubt.
Sägemehl, Sägespane, Holzwolle aus nicht-chemisch behandeltem Holz Für EBC-Agro, EBC-AgroBio und EBC-Feed nur aus naturbelassenem Holz
Landschaftspflege
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Reststoffe, die in Gemeinden, beim Unterhalt von Grundstücken, im GaLa-Bau und bei Naturschutz-
vereinen anfallen
Laub Kein Straßenwischgut. Im Betriebshandbuch können besondere Maßnahmen zur Kontrolle des Laubs auf Verunreinigungen bestimmt werden.
Wurzelstöcke Der Erdanteil gilt als Zusatzstoff und darf nicht mehr als 10% der TS betragen.
Schnittgut aus Naturschutzpflege Für EBC-Feed: nur aus definierten, gut dokumentierten Quellen, Biomasse aus kommunaler Sammlung nicht erlaubt.
Landschaftspflegematerial allgemein Für EBC-Feed: nur aus definierten, gut dokumentierten Quellen, Biomasse aus kommunaler Sammlung sowie Stra enbegleitgrün nicht erlaubt.
Recycling-Wirtschaft
Herkunft Ausgangsstoffe Spezielle Anforderungen und Hinweise
Restbiomasse, organische Rückstände und Abfälle aus industriellen Prozessen ("definierte Quellen") oder aus der Sammlung/
Trennung durch spezialisierte Recyclingunter-
nehmen.
Urbanes Grüngut Ohne Rüst- und sonstige Abfälle aus Biomasseverarbeitung
Altapier Für EBC-Agro nur Teilsortimente (Papier mit geringem mineralischem Füllstoffanteil und ohne Lacke) und mit geringen Fremdstoffanteil: Gesamtgehalt an synthetischen Beschichtungen, Lacken und Kunststoffverun-
reinigungen max. 1% (10% für EBC-Consumer
Materials und EBC-BasicMaterials, bei Überschreitung der 1%-Grenze ist eine Einzelgenehmigung erforderlich), nähere Regelungen werden bei Bedarf im Betriebhandbuch getroffen.
Unbehandeltes Altholz, Sägespäne, Rinde, Holzwolle (Altholz Klasse A1)
Behandeltes Altholz (geleimt, gestrichen, beschichtet) ohne PVC oder Schwermetall-
anreicherung oder Holzschutzmittel (Altholz Klasse A2)
Für EBC-Agro und EBC-Urban nur Teilsortimente aus definierten Quellen (z.B. reine Sperrholzabfälle) ohne Beschichtung und max. 1% synthetisches Bindemittel (Klebstoff). Synthetisches Bindemittel und Beschichtung dürfen in Summe 10% für EBC-ConsumerMaterials und EBC-BasicMaterials nicht überschreiten, bei berschreitung der 1%- Grenze ist eine Einzelgenehmigung erforderlich, nähere Regelungen werden bei Bedarf im Betriebhandbuch getroffen.
Behandeltes Altholz (geleimt, gestrichen, beschichtet) mit PVC-Anteilen und/oder Schwermetall-
anreicherung, ohne Holzschutzmittel (Altholz Klasse A3)
Für EBC-Urban und EBC-ConsumerMaterials ist eine Einzelzulassung erforderlich. Synthetische Bindemittel, Beschichtungen und/oder Kunststoffverun-
reinigungen dürfen bei EBC-Urban 1% und bei EBCConsumerMaterials/EBC-BasicMaterials 10% nicht überschreiten, nähere Regelungen werden bei Bedarf im Betriebhandbuch getroffen und können insbesondere häufigere Analysen auf PCDD/F und Schwermetalle umfassen.
Altholz mit Holzschutzmitteln (Altholz Klasse A4) Für EBC-Urban und EBC-ConsumerMaterials ist eine Einzelzulassung erforderlich: Der Hersteller muss den vollst ndigen thermischen Abbau von Holzschutzmitteln durch die angewandten Pyrolysebedingungen nachweisen. Synthetische Bindemittel, Beschichtungen und/oder Kunststoffverun-
reinigungen dürfen bei EBC-Urban insgesamt 1% und bei EBC-ConsumerMaterials sowie EBC-BasicMaterials insgesamt 10% nicht überschreiten, nähere Regelungen werden bei Bedarf im Betriebhandbuch getroffen und können insbesondere häufigere Analysen auf PCDD/F und Schwermetalle umfassen.
Reststoffe aus industrielle Biomasseverarbeitung Jeder einzelne Reststoff muss von der EBC bewertet werden. Es muss eine Sondergenehmigung erteilt werden, welche die Zusatzstoffe, Verarbeitung und Kontrolle regelt. R-07-Ausgangsstoffe sind nur mit der unterzeichneten EBC-Prozessbewertung zugelassen.
Papierfaserschlamm Nur aus chemisch unbehandelten Holzfasern, eine Schadstoffanalyse des Papierfaserschlammes muss vorliegen

*Positivliste der für die Kohlenstoff-Senken-Zertifizierung geeigneten Ausgangsstoffe durch die EBC – European Bioachar Certification. Stand 03.2022 

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